Die Vergabekammer in Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU nicht mit der #DSGVO vereinbar ist. #SchremsII
https://nextcloud.com/de/blog/vergabekammer-baden-wuerttemberg-entscheidet-dass-us-cloud-dienste-nicht-gdpr-konform-sind/
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Vergabekammer Baden-Württemberg entscheidet, dass US-Cloud-Dienste nicht GDPR-konform sind
Im Juli 2020 wurde das EU-US Privacy Shield durch den Fall Schrems II für ungültig erklärt, was bedeutet, dass Datenübermittlungen in Nicht-EU-Länder nach der Datenschutz-Grundverordnung illegal sind. Diese Entscheidung war sofort bindend.Jos Poortvliet (Nextcloud)